Sofern eine vertragliche Vereinbarung betreffend die Arbeitszeit vorliegt, gelten für Arbeitnehmende im Stundenlohn die gleichen Anspruchsvoraussetzungen wie für Arbeitnehmende im Monatslohn (s. Link).
Weitere Informationen:
Sofern eine vertragliche Vereinbarung betreffend die Arbeitszeit vorliegt, gelten für Arbeitnehmende im Stundenlohn die gleichen Anspruchsvoraussetzungen wie für Arbeitnehmende im Monatslohn (s. Link).
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