Gemäss dem am 25. September 2020 vom Parlament verabschiedeten Covid-19-Gesetz kann der Bund auf Antrag eines oder mehrerer Kantone Unternehmen, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind, insbesondere Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe, in Härtefällen finanziell unterstützen.
Im Rahmen der tourismuspolitischen Förderinstrumente werden bereits seit Februar 2020 Sofortmassnahmen umgesetzt. Im Vordergrund stehen Informations- und Beratungsaktivitäten sowie Massnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Der Bund verstärkt seine Unterstützung, indem er auf die Rückzahlung des Restbestandes des Ende 2019 ausgelaufenen Zusatzdarlehens an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH verzichtet. Damit stehen der SGH zusätzliche 5.5 Millionen Franken für Darlehen zur rückwirkenden Finanzierung von Investitionen von Beherbergungsbetrieben, welche diese in den vergangenen zwei Jahren aus dem Cash-Flow finanziert haben, zur Verfügung.
Das Parlament hat in der ausserordentlichen Session von Anfang Mai 2020 zusätzliche Bundesmittel im Umfang von 40 Mio. Franken für Schweiz Tourismus (ST) bewilligt. Als Rahmenbedingung der Mittelverwendung wurde festgehalten, dass die Hälfte der Mittel zur Entlastung der Tourismuspartner von ST eingesetzt werden. Hinzu kommt, dass die Zusatzmittel zur Förderung des nachhaltigen Tourismus sowie mit einem Fokus auf den Binnentourismus eingesetzt werden sollen.
Im Rahmen der Regionalpolitik sind zurzeit Bundesdarlehen in der Höhe von rund 530 Mio. Franken in Projekte investiert, davon rund 60 Prozent im Tourismusbereich. Die Administration der Bundesdarlehen ist gesetzlich den Kantonen übertragen. Um die Liquidität der Darlehensnehmer zu stärken, erlaubt der Bund den Kantonen, die Stundungsmöglichkeiten flexibler zu handhaben. Dadurch kann kurzfristig insbesondere auch der Bergbahnsektor unterstützt werden, da hier die Amortisationen oft nach der Wintersaison fällig sind.
Weitere Informationen:
- Massnahmen für den Schweizer Tourismus
- Schweiz Tourismus
- Kontakte und Informationen der kantonalen Behörden
- Gastrosuisse
- Hotelleriesuisse
- Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit
- https://covid19.easygov.swiss/haertefaelle