Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt. Die Massnahmen gelten ab morgen Samstag, 12. Dezember 2020, und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.
- Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt.
- Kontaktsportarten bleiben verboten.
- Sportliche Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt.
- Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum.
Skigebiete sollen für den Inlandtourismus offen sein können. Wo die epidemiologische Lage kritisch ist, muss diese erst mit Massnahmen verbessert werden. Die Skigebiete benötigen ab dem 22. Dezember für den Betrieb eine Bewilligung des Kantons.
Schutzkonzepte im Sport:
- Fokus Coronavirus (Swiss Olympic)
- Schutzkonzepte im Sportbereich
- Aktuelle Informationen des Bundesamts für Sport
- Medienmitteilung vom 4. Dezember 2020
- Medienmitteilung vom 11. Dezember 2020
Finanzhilfen für den Schweizer Sport
Im Sport stehen die Clubs, Verbände und Organisatoren vor existentiellen Problemen, weil Veranstaltungen im Breiten- wie im Leistungssport oder etwa der Meisterschaftsbetrieb abgesagt werden müssen. Damit die Sportlandschaft Schweiz nicht massiv in ihren Strukturen geschädigt wird, stellt der Bundesrat folgende finanzielle Abfederungen bereit:
- 50 Millionen Franken als rückzahlbare Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für Organisationen, die entweder in einer Liga des Schweizer Sports mit überwiegend professionellem Spielbetrieb tätig sind oder Wettkämpfe für den professionellen Leistungssport durchführen.
- 50 Millionen Franken als Subventionen im Fall existenzieller Bedrohung für Organisationen, die auf dem Ehrenamt basieren und hauptsächlich den Breitensport fördern.
An seiner Sitzung vom 18. November 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament für eine dringliche Beratung in der Wintersession punktuelle Anpassungen am Covid-19-Gesetz vorzuschlagen. In Ergänzung zu den bisherigen Stabilisierungsmassnahmen sollen professionelle und semiprofessionelle Klubs nebst Darlehen neu auch à-fonds-perdu-Beiträge erhalten können. Die Einzelheiten für die Umsetzung dieses Gesetzes hat der Bundesrat mit der Verabschiedung der entsprechenden Verordnung beschlossen. Sie tritt wie das dringliche Bundesgesetz am 19. Dezember 2020 in Kraft, womit die Beiträge zur Unterstützung des semiprofessionellen und professionellen Sports möglichst schnell ausbezahlt werden können.
Weitere Informationen zu den Unterstützungsleistungen (BASPO):
- Finanzhilfe Breitensport und Leistungssport (Swiss Olympic)
- Finanzhilfe professioneller und semiprofessioneller Mannschaftssport
- Verordnung über die Gewährung von A-Fonds-perdu-Beiträgen und Darlehen an Klubs des professionellen und semiprofessionellen Mannschaftssports zur Abfederung der Folgen der Covid-19-Epidemie
- Erläuterung der einzelnen Bestimmungen der Covid-19-Verordnung Mannschaftssport
- Medienmitteilung vom 18. Dezember 2020