Mitarbeitende mit Symptomen, die auf das neue Coronavirus hindeuten, sollten sich testen lassen und mindestens bis zum Erhalt des Testergebnisses zu Hause isolieren, wenn ihr Gesundheitszustand das zulässt.
Hatte eine Person Kontakt zu einer erkrankten Person, besteht die Gefahr, dass sie selbst erkrankt. Darum soll sie strikt die Verhaltens- und Hygienemassnahmen des BAG einhalten und unnötige Kontakte vermeiden. Falls eine Quarantäne erforderlich ist, wird sie durch die zuständige kantonale Stelle kontaktiert.
Der Kantonsarzt wird die Situation beurteilen und zweckdienliche Massnahmen ergreifen. Diese können auch sanitätspolizeiliche Massnahmen umfassen wie z. B. Quarantäne, Betriebsschliessung usw.
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