Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt. Die Massnahmen gelten ab morgen Samstag, 12. Dezember 2020, und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.
- Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen.
- Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen.
- Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.
- Im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.
- Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt.
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Finanzielle Unterstützung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 eine Änderung der Covid-19-Kulturverordnung gutgeheissen. Neu können auch Kulturschaffende eine Ausfallentschädigung beziehen. Kulturunternehmen erhalten ebenfalls eine verstärkte Unterstützung.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 die Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Unter anderem schlägt er dem Parlament eine rückwirkende Ausfallentschädigung für Kulturschaffende vor: Das Instrument der Ausfallentschädigung an Kulturschaffende wurde vom Parlament am 18. Dezember 2020 in Artikel 11 Absatz 2 des Covid-19-Gesetzes aufgenommen. Die Änderung trat am 19. Dezember 2020 in Kraft. Eine Rückwirkung der Ausfallentschädigung an Kulturschaffende ist im Covid-19-Gesetz nicht enthalten. Der Bundesrat beantragt für die Ausrichtung von Ausfallentschädigungen an Kulturschaffende eine Rückwirkung. Damit soll eine Unterstützung auch für den Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 18. Dezember 2020 ermöglicht werden.
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