Das neue Coronavirus kann für Personen ab 65 Jahren, schwangere Frauen und Erwachsene mit gewissen Vorerkrankungen gefährlich sein (s. Link).
Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Dazu wird das Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.
Weitere Informationen:
- Verordnung - Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- Neues Coronavirus: Empfehlungen für Arbeitswelt und Schulen
- Neues Coronavirus: Besonders gefährdete Personen
- Merkblatt für Arbeitgeber - Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- FAQ – Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während der COVID-19 Pandemie