Mehrstunden, die sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, müssen bis Ende März 2022 nicht vor dem Bezug der KAE abgebaut werden, resp. reduzieren den anrechenbaren Arbeitsausfall nicht.
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Mehrstunden, die sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, müssen bis Ende März 2022 nicht vor dem Bezug der KAE abgebaut werden, resp. reduzieren den anrechenbaren Arbeitsausfall nicht.
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