Das Covid-19-Geschäftsmietegesetz, das bei Geschäftsmieten eine Aufteilung des Mietzinses zwischen Mieter und Vermieter vorgesehen hatte, wurde in der Wintersession 2020 vom Parlament abgelehnt.
Betroffene Unternehmen haben unter Umständen Anrecht auf eine Unterstützung im Rahmen der Härtefallverordnung.
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