Nach den erfolgten Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus setzt der Bundesrat noch verstärkt auf eigenverantwortliches Handeln. Die vereinfachten Grundregeln gelten auch für die Bauwirtschaft. Die Menschen sollen weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Allgemein gilt:
- Distanzregel, 1,5 Meter (vorher 2 Meter)
- eine Unterschreitung des Abstands ist zulässig, wenn geeignete Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Gesichtsmaske oder das Anbringen zweckmässiger Abschrankungen vorgesehen werden.
Die zuständigen kantonalen Behörden können einzelne Betriebe oder Baustellen schliessen, falls die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz gemäss Arbeitsgesetz nicht eingehalten werden.
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