Von Gesetzes wegen besteht kein Anspruch auf ein Arbeiten von zu Hause aus. Der Betrieb ist als Arbeitgeber aber verpflichtet, seine Angestellten während der Arbeit angemessen zu schützen (ArGV 3).
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Von Gesetzes wegen besteht kein Anspruch auf ein Arbeiten von zu Hause aus. Der Betrieb ist als Arbeitgeber aber verpflichtet, seine Angestellten während der Arbeit angemessen zu schützen (ArGV 3).
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