Ja. Allerdings darf der Arbeitgeber für diese Absenzen keinen Arbeitsausfall bei der Arbeitslosenkasse geltend machen, da während Ferienabwesenheiten kein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung besteht.
Weitere Informationen:
Ja. Allerdings darf der Arbeitgeber für diese Absenzen keinen Arbeitsausfall bei der Arbeitslosenkasse geltend machen, da während Ferienabwesenheiten kein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung besteht.
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