Hinweis: Die Frist zur Beantragung von Covid-19-Krediten ist per 31.07.2020 abgelaufen. Die Frist zur Beantragung von Unterstützungshilfen für Startups ist per 31.08.2020 abgelaufen.
Die Covid-19-Kredite sind ab dem Zeitpunkt der Gewährung innerhalb von acht Jahren zu amortisieren. Es besteht die Möglichkeit, die Frist um bis zu zwei weitere Jahre zu verlängern. Die Amortisationen werden zwischen den Unternehmen und den kreditgebenden Banken vereinbart.
Der Bundesrat begrüsst die Empfehlung der Schweizerischen Bankiervereinigung zur Einführung von Amortisationen durch die am Kreditprogramm teilnehmenden Banken per Ende März 2022. Er befürwortet die Möglichkeit, dass die Banken den besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen einen Aufschub des Amortisationsstarts im Sinne der empfohlenen Richtschnur um 6 bis 12 Monate gewähren.
Ausführliche Informationen, Rechtsgrundlagen, erläuternde Dokumente sowie aktuelle Daten rund um die Covid-19-Überbrückungskredite: