Hinweis: Die Frist zur Beantragung von COVID-19-Krediten ist per 31.07.2020 abgelaufen. Die Frist zur Beantragung von Unterstützungshilfen für Start-ups ist per 31.08.2020 abgelaufen.
Gemäss Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz passt der Bundesrat jährlich per 31. März die Zinssätze an die Marktentwicklungen an.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 beschlossen, die Zinssätze per Ende März 2021 für die kommenden 12 Monate aufgrund unveränderter Marktentwicklungen nicht anzupassen.
Website des EFD mit den wichtigsten Antworten zur COVID19 Überbrückungshilfe:
Informationen des SECO zum Massnahmenpaket des Bundesrats: