Hinweis: Die Frist zur Beantragung von Covid-19-Krediten ist per 31.07.2020 abgelaufen. Die Frist zur Beantragung von Unterstützungshilfen für Startups ist per 31.08.2020 abgelaufen.
Gemäss Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz passt der Bundesrat jährlich per 31. März die Zinssätze an die Marktentwicklungen an.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 beschlossen, die Zinssätze der Covid-19-Kredite per Ende März 2022 für die darauffolgenden zwölf Monate aufgrund unveränderter Marktentwicklungen nicht anzupassen. Somit verbleibt der Zinssatz für die Covid-19-Kredite bis zu 500'000 Franken bei 0 Prozent und der Zinssatz für den durch die Bürgschaftsorganisationen verbürgten Anteil der Kredite über 500'000 Franken (Covid-19-Kredite-Plus) bei 0,5 Prozent.
Ausführliche Informationen, Rechtsgrundlagen, erläuternde Dokumente sowie aktuelle Daten rund um die Covid-19-Überbrückungskredite: