Die ALV sichert mit der Kurzarbeitsentschädigung die Löhne – dabei haben Arbeitgeber Folgendes zu beachten:
- Die Auszahlung der KAE für einen Monat erfolgt jeweils im darauffolgenden Monat.
- Die Unternehmen, die Kurzarbeit beantragt haben, müssen ihren Arbeitnehmenden 80% des Verdienstausfalls ordentlich und fristgerecht als Lohn auszahlen.
- Die Unternehmen haben die vollen Sozialversicherungsbeiträge auf dem 100%-Lohn zu entrichten; Arbeitgeberanteile werden für die Ausfallzeiten via KAE rückvergütet.
- Sofern nichts anderes mit den Arbeitnehmenden vereinbart, sind die Unternehmen berechtigt, die Beitragsanteile der Arbeitnehmenden auf Basis des 100%-Lohns abzuziehen.
Die kantonalen Vollzugsstellen tun ihr Möglichstes, um die Auszahlungen rasch zu tätigen, damit die Arbeitgeber die Löhne bezahlen können. Aufgrund der hohen Zahl von Gesuchen für KAE kann es jedoch zu Beginn bei den Auszahlungen zu gewissen Verzögerungen kommen.
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