Aufgrund der ausserordentlichen Lage wurde allen anspruchsberechtigten Personen zwischen März und August 2020 höchstens 120 zusätzliche Taggelder durch die Arbeitslosenkasse zugesprochen. Die Rahmenfrist für den Leistungsbezug dieser Personen verlängert sich je nach Bezugsdauer der zusätzlichen Taggelder um bis zu maximal 6 Monate. Falls eine Folgerahmenfrist eröffnet wird, wird die Rahmenfrist für die Beitragszeit verlängert.
Am 27. Januar 2021 hat der Bundesrat das EFD damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF im Covid-19-Gesetz die Grundlage für eine Verlängerung der Taggeldbezugsdauer für Arbeitslose um drei Monate vorzuschlagen, damit diese aufgrund der für sie aktuell schwierigen Lage auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht benachteiligt werden. Der Bundesrat wird die Botschaft für die nötigen Gesetzesänderungen für die Massnahmen im Bereich der ALV am 3. Februar 2021 verabschieden und dem Parlament zur Beratung in der Frühlingssession (01. - 19.03.2021) unterbreiten.
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