Die Branchen und Betriebe sind verpflichtet, die Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus mit Schutzkonzepten zu begleiten.
Das SECO hat in Zusammenarbeit mit dem BAG in einem Musterschutzkonzept die geltenden Vorgaben festgehalten. Das Musterschutzkonzept richtet sich in erster Linie an Branchenverbände, welche für ihre Mitglieder Grobkonzepte erarbeiten, unter Anhörung der betroffenen Sozialpartner und bei Bedarf unter Beizug von Fachspezialisten.
Wir bitten die Branchenorganisationen, welche eigene Konzepte erarbeiten, sich an die Struktur des Musterschutzkonzeptes zu halten, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Es erfolgt keine Validierung der einzelnen Schutzkonzepte, weder durch den Bund noch durch die Kantone.
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