Hinweis: Die Frist zur Beantragung von Unterstützungshilfen für Startups ist per 31.08.2020 abgelaufen.
In Ergänzung der Covid-19-Kredite des Bundes und kantonaler Unterstützungsmassnahmen wollte der Bund aussichtsreiche Startups mithilfe des Bürgschaftswesens vor einer Corona-bedingten Insolvenz bewahren. Gestützt auf das bestehende Bürgschaftswesen wurde ein besonderes Bürgschaftsverfahren zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup-Unternehmen geschaffen.
Der Bund verbürgt dabei 65% eines Covid-19-Kredits und der Kanton die restlichen 35%. Es oblag den einzelnen Kantonen, ob sie dieses Instrument der KMU-Bürgschaften ihren Startups zur Verfügung stellen wollten. Total nahmen 21 Kantone am Covid-19-Programm für Startups teil. Insgesamt wurden 359 Bankkredite mit einem Volumen von 98,7 Mio. CHF verbürgt. Einige Kantone haben zudem beträchtliche Mittel zu einer anderweitigen Unterstützung von Startups verpflichtet.
Bot ein Kanton das Instrument an, konnten Startups bis am 31. August 2020 einen Bürgschaftsantrag an die zuständige kantonale Stelle richten. Stimmte die kantonale Stelle dem Antrag zu, stellte eine vom Bund anerkannte Bürgschaftsorganisation die Bestätigung aus, mit der das Startup bei einer beliebigen Bank einen Covid-19-Kredit beantragen konnte (s. Übersicht zum Antragsprozess).
Weitere Informationen:
- Startup-Bürgschaften – EasyGov (Rechtsgrundlagen, erläuternde Dokumente sowie aktuelle Daten)
- Medienmitteilung vom Mai 2020 (Beschreibung der Unterstützungsmassnahmen für Startups)