Die Covid 19 Verordnung Printmedien wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Damit werden zum einen die aktuell geförderten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse im Tageskanal der Post kostenlos zugestellt. Zum anderen beteiligt sich der Bund an den Kosten der Tageszustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen mit einer Gesamtauflage von mehr als 40'000 Exemplaren pro Ausgabe. Die Beiträge werden nur geleistet, sofern sich die herausgebenden Verlage schriftlich dazu verpflichten, für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden auszuschütten.
Diese Massnahmen sind ergänzend zu der indirekten Presseförderung, bei welcher die Regional- und Lokalpresse jährlich mit 30 Millionen sowie die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken unterstützt wird. Die Zustellermässigungen pro Exemplar für das Jahr 2021 wird der Bundesrat noch dieses Jahr genehmigen.
Die Covid-19-Verordnung elektronische Medien wird bis am 31. Dezember 2021 verlängert. Damit werden die Abonnementskosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA weiterhin übernommen, bis der seit Juni 2020 bereitgestellte Betrag von 10 Millionen Franken ausgeschöpft ist. Bisher wurden rund 5,2 Millionen Franken ausgegeben.
Die Beiträge werden nur geleistet, sofern sich die herausgebenden Verlage schriftlich dazu verpflichten, für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden auszuschütten.
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