Nachdem der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie weitgehend aufgehoben hat, sind wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. Dabei kann der empfohlene Abstand oft nicht eingehalten werden. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni steigenden Fallzahlen verstärkt der Bundesrat die Schutzmassnahmen und beschliesst in einem Grundsatzentscheid eine durchgehende Maskenpflicht in allen öffentlichen Transportmitteln.
Personen ab 12 Jahren müssen ab Montag, 6. Juli 2020, in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen eine Maske tragen.
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