Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 beschlossen, dem Parlament für eine dringliche Beratung in der Wintersession punktuelle Anpassungen am Covid-19-Gesetz vorzuschlagen. Unter anderem soll die Gesamtsumme der Unterstützung von Bund und Kantonen für Härtefälle auf 1 Milliarde Schweizer Franken erhöht werden. Der Anteil des Bundes an diesen Kosten beträgt bis 400 Millionen Schweizer Franken 50 Prozent (d.h. CHF 200 Mio.) und danach 80 Prozent (CHF 480 Mio.). Damit übernimmt der Bund rund zwei Drittel und die Kantone ein Drittel der anfallenden Kosten.
Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2020 entschieden, zur Abfederung der wirtschaftlichen Schäden infolge der gesundheitspolizeilichen Massnahmen das Härtefallprogramm stark aufzustocken. Er hat dem Parlament eine Erhöhung um 1,5 Milliarden auf insgesamt 2,5 Milliarden beantragt. Das Parlament hat diese Aufstockung gutgeheissen. Davon sollen 750 Millionen Franken gemeinsam von Bund und Kantonen getragen werden, wobei die Kantone 33 Prozent beisteuern sollen. 750 Millionen Franken soll der Bund nötigenfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können, ohne dass die Kantone sich finanziell beteiligen.
Gemäss Vernehmlassungsvorlage wird der Gesamtbetrag nach einem Verteilschlüssel (zwei Drittel kantonales BIP, ein Drittel Bevölkerung) unter den Kantonen aufgeteilt. Für Darlehen, Bürgschaften und Garantien dürfen pro Unternehmen maximal 25 Prozent des Umsatzes 2019, höchstens aber 10 Millionen gesprochen werden. A-fonds-perdu-Beiträge sind auf maximal 10 Prozent des Umsatzes 2019, höchstens aber auf 500'000 Franken pro Unternehmen beschränkt (davon 250'000 Franken vom Bund).
Weitere Informationen:
- https://covid19.easygov.swiss/haertefaelle
- Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
- Medienmitteilung vom 4. November 2020
- Medienmitteilung vom 18. November 2020
- Medienmitteilung vom 25. November 2020
- Medienmitteilung vom 11. Dezember 2020
- Medienmitteilung vom 18. Dezember 2020
- Medienmitteilung vom 13. Januar 2021
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Höchstbeträge pro Kanton, die der Bund zur Verfügung stellen kann. Die prozentuale Aufteilung auf die einzelnen Kantone wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Die Angaben sind ohne Gewähr.
- 1. Tranche: 400 Millionen, wovon 200 Millionen Bund und 200 Millionen Kantone
- 2. Tranche: 600 Millionen, wovon 480 Millionen Bund und 120 Millionen Kantone
- 3. Tranche: 750 Millionen, wovon 502.5 Millionen Bund und 247.5 Millionen Kantone