Die Kantone bestimmen, welche Angaben und Dokumente sie für die Bearbeitung der Gesuche benötigen. Im Minimum müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Unternehmens-Identifikationsnummer
- Sitz des Unternehmens
- Rechtsform
- Gründungsdatum
- Umsatz des Jahres 2020
- Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2018 und 2019
- Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
- Abrechnung zum mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz (falls vorhanden)
- Jahresrechnung (sofern ein Revisionsbericht vorhanden ist, die revidierte Jahresrechnung)
- Beleg der Überlebensfähigkeit
(Der Beleg muss dabei mindestens aufzeigen können, dass unter der Annahme einer Aufhebung der gesundheitspolitisch bedingten behördlichen Massnahmen spätestens ab Mitte 2021 die erwarteten Einnahmen und Ausgaben zusammen mit der beantragten Härtefallmassnahme einen Fortbestand der Unternehmung und – bei rückzahlbaren Hilfen – deren Rückzahlung realistisch erscheinen lassen.)