Die Unterstützungen für Härtefälle können wischen dem Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes (25. September 2020) und dem 31. Dezember 2021 von den Kantonen gesprochen und ausbezahlt werden.
Wann die ersten Beträge effektiv ausbezahlt werden können ist abhängig von den kantonalen Prozessen.