Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfe liegt in der Verantwortung der Kantone. Sie werden auch die Gesuche im Einzelfall prüfen. Fragen zur Abwicklung eines Gesuchs sind entsprechend an den Kanton, in welchem das Unternehmen am 1. Oktober 2020 seinen Sitz hatte, zu richten.
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Liste mit den Kontaktinformationen der Kantone: