Können auch Veranstalterinnen und Veranstalter mit Sitz im Ausland vom Schutzschirm für Publikumsanlässe profitieren? 26. Mai 2021 12:44 Aktualisiert Nein, der Schutzschirm für Publikumsanlässe richtet sich nur an Veranstaltungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz. Verwandte Beiträge Unterstützungsmassnahmen für Publikumsanlässe Muss der Veranstaltungsort in der Schweiz liegen? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit meine Veranstaltung dem Schutzschirm unterstellt werden kann? Welche Veranstaltungen sind vom Schutzschirm für Publikumsanlässe ausgeschlossen? Ab wann können Gesuche eingereicht werden?